I. Die Beschwerdeführerin (Steuerpflichtige) ist Eigentümerin einer Grundfläche, die sich an den Bezirksverband der Kleingärtner e.V. verpachtet hat. Auf vier Teilflächen haben Kleingärtner vertragswidrig Gebäude errichtet. Diese bewertete der Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) bei der Hauptfeststellung der Einheitswerte des Grundbesitzes zum 1. Januar 1964 als Gebäude auf fremdem Grund und Boden und rechnete sie den Kleingärtnern zu. Den wirtschaftlich zu diesen Gebäuden gehörenden Grund und Boden rechnete das FA der Steuerpflichtigen als Grundvermögen zu.
Hiergegen erhob die Steuerpflichtige nach erfolglosen Einspruchsverfahren Klage und beantragte, die Einheitswertbescheide in Form der Einspruchsentscheidungen aufzuheben. Gleichzeitig beantragte sie beim Finanzgericht (FG) die Aussetzung der Vollziehung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|