BFH vom 10.03.1971
I R 73/67
Fundstellen:
BFHE 102, 242
BStBl II 1971, 589

BFH - 10.03.1971 (I R 73/67) - DRsp Nr. 1997/10578

BFH, vom 10.03.1971 - Aktenzeichen I R 73/67

DRsp Nr. 1997/10578

»1. Fordert das FA durch Bescheid gegen den Schuldner der Kapitalerträge die Kapitalertragsteuer, so kann der Gläubiger der Kapitalerträge (Steuerschuldner) den Bescheid mit der Anfechtungsklage angreifen. 2. Ist in einem Vertrag über die Beteiligung eines anderen am Gewinn eines Unternehmens die Verpflichtung des Unternehmens zur unveränderten Fortführung des Betriebs ausgeschlossen, so fehlt ein wesentliches Merkmal einer stillen Gesellschaft.«

I. Die Revisionsklägerin (Steuerpflichtige) ist eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Kalifornien (USA). Sie unterhält seit langem geschäftliche Beziehungen mit der Beigeladenen, einer AG mit Sitz im Inland. Durch Vertrag vom 11. Oktober 1923 gründeten die Steuerpflichtige und die Beigeladene die IB mit Sitz in der Schweiz. Zweck der Gesellschaft war der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Patenten jeder Art in allen Staaten, insbesondere von Patenten der Steuerpflichtigen.