I. Der Kläger ist Eigentümer einer 1955 bezugsfertig errichteten Eigentumswohnung in einer Gemeinde der Gemeindegrößenklasse 10.000 bis 50.000 Einwohner. Die Wohnung ist 70 qm groß. Die im gemeinschaftlichen Eigentum der insgesamt 10 Wohnungseigentümer stehende Grundstücksfläche von 2.386 qm ist auf einer Fläche von 346 qm bebaut. Der Anteil des Klägers an dem gemeinschaftlichen Eigentum beträgt 105/1000.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|