I. Der Sohn des Revisionsklägers (Steuerpflichtiger) hat im März 1968 an der Pädagogischen Hochschule in A. die Erste Lehramtsprüfung abgelegt, am 10. April 1968 sein Prüfungszeugnis erhalten und ist am 22. April zum Beamten auf Widerruf (ap-Lehrer) an einer Landschule ernannt worden. Er hatte im Kalenderjahr 1968 folgende Einkünfte:
Bruttoarbeitslohn ab 22. April 1968
laut Lohnsteuerkarte 9.360 DM
Werbungskosten laut
Lohnsteuer-Jahresausgleich 2.221 DM
-------
Einkünfte aus
nichtselbständiger Arbeit 7.139 DM.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|