BFH - 10.11.1983 (IV R 86/80) - DRsp Nr. 1997/15839
BFH, vom 10.11.1983 - Aktenzeichen IV R 86/80
DRsp Nr. 1997/15839
»1. Eine Personengesellschaft, die sich auf den Betrieb einer gewerblichen Brennerei und einer Landwirtschaft erstreckt, erzielt gewerbliche Einkünfte; eine Aufspaltung ihrer Gewinne ist rechtlich nicht möglich. 2. Es bedarf jedoch der Prüfung, ob die verschiedenen Betätigungen nicht in zwei getrennten Personengesellschaften ausgeübt werden.«