BFH - 10.12.1971 (III R 35/71) - DRsp Nr. 1997/10918
BFH, vom 10.12.1971 - Aktenzeichen III R 35/71
DRsp Nr. 1997/10918
»1. Das einheitliche und gesonderte Feststellungsverfahren des gemeinen Werts von Anteilen und Genußscheinen nach § 220 Nr. 2 Satz 3 und Nr. 4 AO in Verbindung mit § 64 ff. BewDV wird durch einen Grundlagenbescheid abgeschlossen. Die Wirkungen der Folgebescheide ergeben sich aus § 218 Abs. 2 oder Abs. 4AO. 2. Überschreiten bei einer Betriebsprüfung die Prüfungshandlungen den Prüfungsauftrag oder die Prüfungsanordnung, so ist für den Umfang der Ablaufhemmung der Verjährung entscheidend, worauf sich die Betriebsprüfung tatsächlich erstreckt hat.«