I. Der Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtiger) hatte im Jahre 1964 als Diplom-Ingenieur bei der Firma A in B seine erste Stellung angetreten. Im Rahmen des Berufsfortbildungsprogramms der Carl-Duisberg-Gesellschaft e.V. beteiligte er sich in den Monaten April bis Juni 1965 an einem Studienseminar in Yellow Springs/Ohio (USA). Anschließend beteiligte er sich an einem Betriebspraktikum in den USA bis Ende 1966. Seit dem 1. April 1967 ist er bei einer inländischen Tochtergesellschaft des amerikanischen Unternehmens, bei dem er als Praktikant war, als Ingenieur tätig. Zur Finanzierung der ihm durch die Teilnahme an dem Studienseminar und dem Betriebspraktikum entstandenen Aufwendungen hat er von der Carl-Duisberg-Gesellschaft ein Darlehen von 4.000 DM erhalten. Im Jahr 1967 zahlte er auf dieses Darlehen einen Teilbetrag von 800 DM zurück.
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