I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger) war im Jahr 1965 Referendar beim Landgericht in M und bezog Unterhaltszuschüsse in Höhe von 7.580 DM. Er war außerdem als wissenschaftliche Hilfskraft an der Universität M tätig. Sein Arbeitslohn betrug 6.478 DM. Seine Ehefrau hatte in diesem Jahr Einnahmen in Höhe von 6.583 DM.
Der Steuerpflichtige war im Jahr 1965 im Rahmen seiner Referendarausbildung für drei Monate zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|