BFH vom 11.02.1972
III R 129/70
Fundstellen:
BFHE 105, 50
BStBl II 1972, 448

BFH - 11.02.1972 (III R 129/70) - DRsp Nr. 1997/10978

BFH, vom 11.02.1972 - Aktenzeichen III R 129/70

DRsp Nr. 1997/10978

»Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, daß Kaliförderzinsen, die für viele Jahrzehnte über ein Menschenleben hinaus geleistet werden, bewertungsrechtlich nicht als eine in Raten zu tilgende Kaufpreisforderung, sondern als Recht auf wiederkehrende Leistungen zu beurteilen sind. Dies gilt auch dann, wenn die Abbaugerechtigkeit von dem Eigentum am Grundstück getrennt und bürgerlich-rechtlich als grundstücksgleiches Recht verselbständigt wurde.«

I. Der Kläger ist Eigentümer eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Unter der landwirtschaftlich genutzten Fläche lagern Kalisalze. Der Rechtsvorgänger des Klägers hat im Jahre 1894 mit der Unternehmerin einen Salzgewinnungsvertrag auf die Dauer von 100Jahren abgeschlossen. Die Unternehmerin verpflichtete sich zur Zahlung von Förderzinsen und Gewinnanteilen für jeden geförderten Zentner Salzes und für den Fall, daß die Ausbeute zunächst in der benachbarten Feldmark begonnen werden sollte, zur Zahlung eines Wartegeldes.