BFH vom 11.05.1971
VII R 27/68
Fundstellen:
BFHE 103, 105
BStBl II 1971, 646

BFH - 11.05.1971 (VII R 27/68) - DRsp Nr. 1997/10611

BFH, vom 11.05.1971 - Aktenzeichen VII R 27/68

DRsp Nr. 1997/10611

»Zur abschöpfungsrechtlichen Behandlung von Gemischen, deren Bestandteile einer unterschiedlichen Abschöpfung unterliegen.«

I. Der Kläger führte in der Zeit vom 11. September 1963 bis 29. April 1964 aus Holland in 16 Sendungen eine von ihm als "Hühner-Gefrier-Vollei mit 10 v.H. Zucker" bezeichnete Ware ein und ließ diese beim Zollamt (ZA), einer Hilfsstelle des Beklagten, zum freien Verkehr abfertigen. Das ZA wies die Ware jeweils der Tarifstelle 04.05-B-I-b-1-b-1 des Gebrauchs-Abschöpfungstarifs (GebrAbT) 1963 bzw. der Tarifstelle 04.05-B-I-(a)-2 GebrAbT 1964 zu und erhob die entsprechende Abschöpfung. Eine bei der Zolltechnischen Prüfungs- und Lehranstalt (ZPLA) vorgenommene Untersuchung einer Probe ergab, daß es sich bei dem eingeführten Erzeugnis um eine Mischung von Vollei und Eigelb handelte, die nach Ansicht des ZA deshalb unter die Tarifstelle 04.05-B-I-b-1-b-2 bzw. 04.05-B-I-(b)-2 GebrAbT 1963 bzw. 1964 einzureihen war. Es änderte infolgedessen die erteilten Abgabenbescheide und forderte vom Kläger 43.568,28 DM Abschöpfung nach.