BFH vom 11.08.1971
VIII R 13/66
Fundstellen:
BFHE 103, 414
BStBl II 1972, 117

BFH - 11.08.1971 (VIII R 13/66) - DRsp Nr. 1997/10788

BFH, vom 11.08.1971 - Aktenzeichen VIII R 13/66

DRsp Nr. 1997/10788

»Verlorene Baukostenzuschüsse, die ein Genosse auf Grund eines Beschlusses der Generalversammlung einer Genossenschaft zu zahlen hat, sind als Beteiligung zu aktivieren und dürfen nur unter dem Gesichtspunkt eines niedrigeren Teilwerts abgeschrieben werden.«

I. Streitig ist bei der Einkommensteuerveranlagung 1961, ob ein verlorener Baukostenzuschuß, die der einer Einkaufsgenossenschaft angehörende Revisionskläger (Steuerpflichtiger) zu zahlen hatte, als zusätzliche Anschaffungskosten der Genossenschaftsanteile zu behandeln ist.