BFH vom 11.10.1983
VIII R 200/80
Fundstellen:
BFHE 140, 175
BStBl II 1984, 266

BFH - 11.10.1983 (VIII R 200/80) - DRsp Nr. 1997/15879

BFH, vom 11.10.1983 - Aktenzeichen VIII R 200/80

DRsp Nr. 1997/15879

»Überträgt der Ehemann unter Vorbehalt des lebenslänglichen Nießbrauchs für sich und seine Ehefrau ein ihm allein gehörendes Grundstück auf seinen Sohn, so stehen ihm entsprechend dem ihm nur zur Hälfte zuzurechnenden Nutzungswert der eigengenutzten Wohnung im eigenen Haus auch nur die AfA zur Hälfte zu.«

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Eigentümer zweier Grundstücke, die jeweils mit einem Mehrfamilienhaus bebaut waren. Die Wohnungen waren bis auf eine, die der Kläger mit seiner Ehefrau selbst nutzte, vermietet.

1973 übereignete der Kläger im Wege der vorweggenommenen Erbfolge jeweils ein Grundstück auf seine Söhne. Er behielt sich und seiner Ehefrau als Gesamtgläubiger den lebenslänglichen Nießbrauch vor, der in das Grundbuch eingetragen wurde. Besitz, Nutzungen, öffentliche Lasten und Abgaben sowie Rechte und Gefahren sollten auf die Erwerber übergehen.