I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind zu je 50 v.H. an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, deren einziger Zweck die Vermietung des Grundstücks A-Straße in F. ist. Eigentümerin dieses Grundstücks ist die Grundstücksverwaltungs GmbH (GmbH), deren alleiniger Unternehmensgegenstand die Bebauung und Verpachtung des Grundstücks A-Straße ist.
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