I. Der im Bundesgebiet wohnende Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist in Berlin gewerblich tätig. Seine Gewinne für 1974 bis 1977 wurden vom Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) gesondert festgestellt; dieser erließ auch Umsatzsteuer- und Gewerbesteuerbescheide. Durch Verfügung vom 14. Juli 1980 ordnete das FA unter Hinweis auf die §§ 193, 194 der Abgabenordnung (
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|