I. Die Klägerin gründete durch Vertrag vom 22. Oktober 1959 zusammen mit einem leitenden Angestellten einer anderen Tochtergesellschaft der Firmengruppe als Treuhänder eine GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 DM. Die Stammeinlage der Klägerin betrug 48.000 DM, die des Treuhänders 2.000 DM. Die GmbH, die am 25. November 1959 in das Handelsregister eingetragen wurde, erwarb am 29. Dezember 1959 durch notariell beurkundeten Vertrag ein Trenngrundstück; die Teilungsgenehmigung wurde am 19. Mai 1960 erteilt. Mit notarieller Urkunde vom 21. Mai 1960 trat der Treuhänder seinen Geschäftsanteil an die Klägerin ab.
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