BFH - 12.07.1983 (VII R 31/82) - DRsp Nr. 1997/15710
BFH, vom 12.07.1983 - Aktenzeichen VII R 31/82
DRsp Nr. 1997/15710
»Das Leistungsgebot in einem Steuerbescheid, mit dem der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger für Steuerschulden des Erblassers in Anspruch genommen wird, ist keine geeignete Rechtsgrundlage dafür, nach Beschränkung der Haftung auf den Nachlaß (hier durch Eröffnung des Nachlaßkonkurses) unter Berufung auf § 1978BGB (Haftung der Erben für bisherige Verwaltung) in das Eigenvermögen des Erben zu vollstrecken.«