I. Streitig ist, ob die Festsetzung der Einkommensteuer 1961 den Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtiger), der ihre Erhöhung erstrebt, unter den Verhältnissen des Streitfalles beschwert oder nicht.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|