BFH vom 13.04.1972
V R 82/71
Fundstellen:
BFHE 105, 529
BStBl II 1972, 652

BFH - 13.04.1972 (V R 82/71) - DRsp Nr. 1997/11094

BFH, vom 13.04.1972 - Aktenzeichen V R 82/71

DRsp Nr. 1997/11094

»Zur Vergleichbarkeit von Anstalten an Wasserstraßen mit gleichartigen Anstalten des Bundes, der Länder und Gemeinden im Rahmen der Steuerfreiheit nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 UStDB 1951.«

I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang. Es ist noch streitig, ob der Steuerpflichtigen (Klägerin, Revisionsbeklagten) für Ölumschlagleistungen im Hafen ... Steuerfreiheit nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 UStDB 1951 zweite Alternative zu gewähren ist. Der Senat hatte im ersten Rechtsgang durch Urteil V R 31/66 vom 2. Oktober 1969 das insoweit die Klage abweisende Urteil der Vorinstanz aufgehoben und die Sache mit folgenden Auflagen an die Vorinstanz zurückverwiesen:

Es sei noch zu prüfen, ob das Tanklager ... als Vergleichsbetrieb in Betracht komme. Dabei dürften entsprechend den Ausführungen in dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) V 67/65 vom 15. Februar 1968 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 92 S. 52 - BFH 92, 52 -, BStBl II 1968, 462) nur die äußeren Bedingungen (Art des Güterumschlags, der verwendeten Geräte und Anlagen, Lage zum Seehafenplatz u.ä.) miteinander verglichen werden, nicht hingegen - wie im ersten Rechtsgang geschehen - die inneren Bedingungen (Pacht und andere Unkostenfaktoren).

Das Finanzgericht (FG) hat der Klage im zweiten Rechtsgang im Streitpunkt stattgegeben und dargelegt: