I. Die Klägerin schloß am 31. März 1971 mit dem Bauern B einen notariell beurkundeten Erbbaurechtsvertrag. Ausweislich dieses Vertrages bestellte B an einem Grundstück ein Erbbaurecht für die Dauer von 99 Jahren. Die Klägerin war berechtigt, auf dem Grundstück ein Hotel zu errichten. Im § 2 des Erbbaurechtsvertrages war weiter bestimmt:
"Sie (die Klägerin) erklärt sich hiermit bereit, Herrn Architekten ... zusammen mit einem noch zu benennenden Architekten ihrer Wahl zu beauftragen. Der Bauantrag für das Hotel muß bis spätestens zum 1.8.1971 beim Landkreis H eingereicht sein. Die Erbbauberechtigte verpflichtet sich, mit dem Bauvorhaben spätestens drei Monate nach Erteilung der Baugenehmigung zu beginnen."
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