BFH vom 13.09.1972
I R 185/70
Fundstellen:
BFHE 106, 546
BStBl II 1972, 887

BFH - 13.09.1972 (I R 185/70) - DRsp Nr. 1997/11217

BFH, vom 13.09.1972 - Aktenzeichen I R 185/70

DRsp Nr. 1997/11217

»Ob die Betreuung von Wohnungsbauten neben der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes eine Nebentätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist, muß in der Regel nach den Verhältnissen beurteilt werden, wie sie in dem jeweiligen, für die Ermittlung des Gewerbeertrags des Steuerpflichtigen maßgebenden Erhebungszeitraum bestanden haben.«

I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsbeklagte, eine GmbH, die Summe des Gewinns und der Hinzurechnungen im Erhebungszeitraum 1964 nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG kürzen darf.