BFH vom 13.09.1972
I R 189/70
Fundstellen:
BFHE 107, 253
BStBl II 1973, 119

BFH - 13.09.1972 (I R 189/70) - DRsp Nr. 1997/11322

BFH, vom 13.09.1972 - Aktenzeichen I R 189/70

DRsp Nr. 1997/11322

»1. Der Finanzrechtsweg ist für eine Leistungsklage gegeben, mit der begehrt wird, dem FA zu untersagen, auf den Namen des Klägers angelegte Steuerakten (oder Teile davon) demjenigen zugänglich zu machen, der als Haftender für Steuerschulden des Klägers in Anspruch genommen ist. 2. Dem als Haftenden in Anspruch Genommenen ist der Inhalt dieser Akten insoweit zugänglich zu machen, als die zu offenbarenden Verhältnisse für die Heranziehung als Haftender für die Steuerschulden erheblich sein können.«

I. Der Betrieb des Klägers und Revisionsklägers wurde im Jahre 1967 durch die Steuerfahndung geprüft. Nach der Darstellung des Klägers haben seine von ihm inzwischen geschiedene Ehefrau seit 1958 und seine Angestellte seit dem 1. Oktober 1962 die Grundbücher einschließlich des Kassenbuchs geführt.

Ausweislich einer von der Angestellten unterzeichneten Vernehmungsniederschrift hat sie angegeben, sie habe auf Anweisung des Klägers nicht immer sämtliche Bareinnahmen aufgezeichnet, sondern einen Teil "aussortiert". Am Tage nach der Vernehmung hat die Angestellte diese Aussage widerrufen.