I. Die Klägerin und Revisionsklägerin ist eine - TEXT Streitjahr 1966 mit der Herstellung und dem das Streitjahr 1966 beantragte die Klägerin, einen Teil ihres im Vorjahr erlittenen Verlustes nach § 6 Abs. 1 KStG in Verbindung mit § 10d EStG zum Abzug zuzulassen.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) versagte der Klägerin den Verlustabzug, weil nach seiner Auffassung der für das Jahr 1965 angesetzte Verlust nicht auf Grund ordnungsmäßiger Buchführung ermittelt worden sei. Das FA stützt seine Auffassung auf Feststellungen, die bei einer im Jahre 1967 bei der Klägerin durchgeführten Betriebsprüfung gemacht wurden.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|