BFH - 13.10.1972 (III R 107/71) - DRsp Nr. 1997/11352
BFH, vom 13.10.1972 - Aktenzeichen III R 107/71
DRsp Nr. 1997/11352
»1. Die Befreiung von der Vermögensabgabe nach dem BVFG setzt bei Veräußerung von Grundstücken im Sinne des Bewertungsrechts an ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen voraus, daß das betr. Grundstück der Bildung eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes oder einer landwirtschaftlichen Nebenstelle dient. 2. Finanzverwaltung und Steuergerichte sind abgabenrechtlich an eine materiell unrichtige Bescheinigung der Oberen Siedlungsbehörde nicht gemäß § 37 Abs. 4BVFG gebunden; die Bindung besteht nur in tatsächlicher Hinsicht.«
I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
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