BFH vom 13.10.1972
III R 110/71
Fundstellen:
BFHE 108, 373
BStBl II 1973, 285

BFH - 13.10.1972 (III R 110/71) - DRsp Nr. 1997/11414

BFH, vom 13.10.1972 - Aktenzeichen III R 110/71

DRsp Nr. 1997/11414

»1. Eine Teileinigung zur Enteignung im Sinne des BBauG bewirkt als solche bei einem vermieteten Grundstück nicht wirtschaftliches Eigentum des enteignungsberechtigten Landes durch mittelbaren Besitz. 2. Die Teileinigung steht nicht einem Enteignungsbeschluß gleich; sie unterliegt der tatsächlichen und rechtlichen Würdigung durch die Steuergerichte.«