I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, erteilte am 27. Februar 1954 ihrem damaligen nicht beherrschenden Gesellschafter- Geschäftsführer EB eine Pensionszusage, die auch die Zusage einer Witwenrente für seine damals an der Klägerin nicht beteiligte Ehefrau MB umfaßte. Die Pensionszusage hat folgenden Wortlaut:
"Betrifft: EB, geb. 28.2.1891 In Würdigung Ihrer außerordentlichen Verdienste um unsere Firma erteilen wir Ihnen hiermit die folgende Pensionszusage:
Wenn Sie nach Vollendung Ihres 65. Lebensjahres aus dem aktiven Dienst in unserer Firma ausscheiden und in den Ruhestand treten, so erhalten sie ein lebenslängliches Ruhegeld von jährlich DM 15.000,-.
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