Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine GmbH - stellt Elektromotoren her. Für eine bestimmte Art dieser Motoren leistet sie den Käufern für eine Betriebsdauer von 1.000 Stunden, längstens jedoch für anderthalb Jahre nach der Lieferung volle Garantie. Bei Mängeln oder Ausfällen zwischen anderthalb bis drei Jahren wird Garantie in der Weise geleistet, daß die Kunden nur 40 bis 60 v.H. des Preises für Reparaturen oder Ersatzleistungen zahlen müssen. Nach den zwischen der Klägerin und den Abnehmern vereinbarten Bedingungen sind die letzteren im Falle des Auftretens von Mängeln berechtigt, vom Vertrag ganz oder zum Teil ohne Schadensersatzpflicht zurückzutreten, Kaufpreisminderung zu verlangen, die Nachbesserung selbst auf Kosten der Klägerin vorzunehmen oder Ersatzlieferung oder Schadenersatz zu verlangen. Erfahrungsgemäß machen die Kunden im wesentlichen von ihrem Recht auf Ersatzlieferung Gebrauch; dies ist vornehmlich durch technische Gründe bedingt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|