BFH - 13.12.1972 (VII B 71/72) - DRsp Nr. 1997/11398
BFH, vom 13.12.1972 - Aktenzeichen VII B 71/72
DRsp Nr. 1997/11398
»1. Zur gerichtlichen Nachprüfung von Prüfungsentscheidungen. 2. Sind bei der Bewertung der schriftlichen Arbeiten einer Steuerberaterprüfung bestimmte Punktschlüssel oder Punkttabellen zugrunde gelegt worden, kann das mit der Nachprüfung der Prüfungsentscheidung befaßte Gericht deren Vorlage verlangen.«
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