BFH vom 14.01.1972
III R 50/69
Fundstellen:
BFHE 104, 376
BStBl II 1972, 318

BFH - 14.01.1972 (III R 50/69) - DRsp Nr. 1997/10913

BFH, vom 14.01.1972 - Aktenzeichen III R 50/69

DRsp Nr. 1997/10913

»Die Grundstücke auf einem Kasernengelände, das der BRD gehört und von ihr auf Grund des Art. 7 des Finanzvertrags vom 26.05.1952 in der Fassung des Protokolls vom 23.11.1954 (BGBl II 1955, 381) unentgeltlich den amerikanischen Streitkräften zur Verfügung gestellt wurde, sind insoweit nicht nach § 4 Nr. 1 Buchst. a GrStG von der Grundsteuer befreit, als sie von den amerikanischen Streitkräften für Zwecke des EES genutzt werden.«

I. Streitig ist, ob fünf Gebäude auf dem Kasernengelände, das der Bundesrepublik Deutschland (BRD) gehört und von ihr auf Grund des Art. 7 des Finanzvertrags vom 26. Mai 1952 in der Fassung des Protokolls vom 23. Oktober 1954 (BGBl II 1955, 381) unentgeltlich den amerikanischen Streitkräften zur Verfügung gestellt wurde, wegen Benutzung für den öffentlichen Dienst oder Gebrauch von der Grundsteuer zu befreien sind.

In diesen Gebäuden waren am 1. Januar 1960 nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) folgende Einrichtungen untergebracht:

1. die American Express Company, ein Bankinstitut, das den Angehörigen der Truppe, dem Zivilgefolge und deren Familienangehörigen die Möglichkeit zur Abwicklung sämtlicher Bankgeschäfte gibt, aber auch der Bereitstellung von Bargeld für die Finanzoffiziere der amerikanischen Streitkräfte einschließlich der für die Soldzahlungen benötigten Gelder dient;