I. Der Kläger hatte durch notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 10. Januar 1967 ein Grundstück erworben. Gleichzeitig hatte der Verkäufer durch eine zweite notarielle Urkunde der Bürovorsteherin des Klägers unwiderrufliche Vollmacht erteilt, den soeben abgeschlossenen Kaufvertrag aufzuheben und das Grundstück an Dritte auf Grund eines neuen Vertrags zu verkaufen, aufzulassen und zu belasten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|