I. Eigentümer des kriegsbeschädigten Gebäudes in B war der inzwischen verstorbene G (Erblasser). Nach seinem Tode im Mai 1952 wurde seine Ehefrau alleinige Vorerbin (= Beigeladene zu 1.). Diese veräußerte das Grundstück im Mai 1958 an S (= Beigeladene zu 2.). Die Umschreibung des Eigentums im Grundbuch erfolgte im März 1959. Im November 1960 verkaufte diese das Grundstück an den Revisionskläger (= Kläger), der im März 1961 als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen wurde.
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