BFH vom 14.11.1972
VIII R 100/69
Normen:
EStG § 4 Abs. 1 (a.F., n.F.) § 13 ;
Fundstellen:
BFHE 108, 304
BStBl II 1973, 289

BFH - 14.11.1972 (VIII R 100/69) - DRsp Nr. 1997/11416

BFH, vom 14.11.1972 - Aktenzeichen VIII R 100/69

DRsp Nr. 1997/11416

»Bei einem Freiberufler mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG stellt die Umwandlung flüssiger Betriebsmittel in Wertpapiere keine Entnahme dar, solange der Umfang und die Art der Verwaltung des Wertpapierbestandes nicht auf die Erschließung einer neuen Einkunftsquelle hindeuten.«

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 1 (a.F., n.F.) § 13 ;

Gründe:

I. Streitig ist, ob bei einem Freiberufler die Anschaffung von Wertpapieren mit betrieblichen Barmitteln als Entnahme zu behandeln ist mit der Folge, daß insoweit die Vergünstigung des § 10a EStG nicht in Anspruch genommen werden kann.