I. Zum steuerpflichtigen Vermögen der Kläger und Revisionskläger (Kläger) gehört das "Haus C.", eine im Kern mittelalterliche Wasserburg in Form eines Dreiflügelhauses mit Torhaus und dazugehörigen, von Wasser umgebenen Gartenanlagen. 1968 ließen die Kläger in das Grundbuch für das 1966 erworbene Grundstück zugunsten des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit folgenden Inhalts eintragen:
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|