I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) betreibt einen Einzelhandel. In den Jahren 1975/76 errichtete er ein Wohn- und Geschäftsgebäude, das auch vier Ferienwohnungen enthält. Er hat einen Gewerbebetrieb "Vermietung von Ferienwohnungen" angemeldet, dessen Gewinn er durch Vermögensvergleich ermittelt. Von der Gesamtfläche des insgesamt als Anlagevermögen aktivierten Gebäudes (430,67 qm) entfallen 187,18 qm auf die vier Ferienwohnungen; der Rest ist an eine Bankfiliale und anderweitig zu Wohnzwecken vermietet.
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