I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) und ihre Mutter verkauften und übertrugen ihre Anteile am Nachlaß ihres im Oktober 1961 verstorbenen Vaters und Ehemannes durch notariell beurkundeten "Erbteilsübertragungsvertrag" vom Dezember 1961 an die Schwester der Klägerin, die andere der drei Miterbinnen. Die Anteilserwerberin verpflichtete sich, ihrer Mutter als Gegenleistung eine durch Reallast gesicherte Rente zu zahlen. Der Klägerin übertrug die Schwester für die Erbteilsübertragung ein noch zu vermessendes Teilstück aus Grundstücken, die zum Nachlaß des Vaters gehörten. Die Klägerin übernahm die auf dem Teilgrundstück ruhenden anteiligen Belastungen. Die Anteilserwerberin verpflichtete sich, der Klägerin außerdem eine Abfindung zu zahlen.
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