BFH - 15.12.1972 (VI R 227/69) - DRsp Nr. 1997/11344
BFH, vom 15.12.1972 - Aktenzeichen VI R 227/69
DRsp Nr. 1997/11344
»Der Bausparer kann Zinsen, die ihm die Bausparkasse gutgeschrieben hat, als Sonderausgaben geltend machen, auch wenn er die Bausparbeiträge unter Verwendung fremder Mittel geleistet hat.«
Gründe:
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