BFH - 16.02.1971 (II R 16/67) - DRsp Nr. 1997/10792
BFH, vom 16.02.1971 - Aktenzeichen II R 16/67
DRsp Nr. 1997/10792
»§ 3 Abs. 4 Nr. 3 KVStG greift bei einem gesellschafterverbürgten Bankdarlehen nicht schon deshalb ein, weil die Bank das Darlehen zu marktüblichen Bedingungen gewährt hat. Wird durch ein solches Darlehen der Geschäftsverkehr des Gesellschafters finanziert, ist sowohl für die Anwendung des § 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 KVStG als auch für § 3 Abs. 4 Nr. 3 KVStG darauf abzustellen, ob und inwieweit die Finanzierung solcher Geschäfte durch den Vertragspartner marktüblich ist.«
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