BFH vom 16.06.1971
II 86/64
Fundstellen:
BFHE 103, 357
BStBl II 1972, 35

BFH - 16.06.1971 (II 86/64) - DRsp Nr. 1997/10742

BFH, vom 16.06.1971 - Aktenzeichen II 86/64

DRsp Nr. 1997/10742

»Die Steuerbefreiung des § 1 Abs. 1 Nr. 10 GrEStBBauG-NW 1962 ist nicht - auch nicht entsprechend - anwendbar auf den Erwerb eines Grundstücks, das der Erwerber als Ersatz für ein freihändig - wenn auch möglicherweise zur Abwendung einer Enteignung gemäß § 85 ff. BBauG - an eine Stadtgemeinde veräußertes Grundstück mit deren Unterstützung von einem Dritten kauft.«

I. Die Klägerin hatte nach dem vom Finanzgericht (FG) in Bezug genommenen Straßen-Abtretungsvertrag ihr Grundstück (Grundstück I) an eine Stadtgemeinde verkauft, da dieses nach dem auf Grund des Bundesbaugesetzes (BBauG) festgestellten Durchführungsplan teils in eine Straße, teils in eine Grünfläche fiel. Die Stadtgemeinde hatte sich in dem Vertrag verpflichtet, der Klägerin als Ersatzobjekt ein anderes Grundstück (Grundstück II) zu beschaffen. Dieses Grundstück erwarb die Klägerin - vertreten durch die Stadtgemeinde - von privater Hand.