BFH vom 16.12.1983
VI R 93/81
Fundstellen:
BFHE 140, 87
BStBl II 1984, 87

BFH - 16.12.1983 (VI R 93/81) - DRsp Nr. 1997/15811

BFH, vom 16.12.1983 - Aktenzeichen VI R 93/81

DRsp Nr. 1997/15811

»Eine beruflich veranlaßte doppelte Haushaltsführung ist auch dann anzuerkennen, wenn ein Ausländer in die Bundesrepublik zum Zwecke der Arbeitsaufnahme einreist und hier auch Arbeit findet, er zur Vermeidung einer Abschiebung aber wahrheitswidrig, im Ergebnis aber erfolglos in einem Asylverfahren behauptet, politisch verfolgt zu sein.«

Gründe:

I. Streitig ist, ob Mehraufwendungen des Klägers und Revisionsbeklagten (Kläger) für doppelte Haushaltsführung im Streitjahr 1978 beruflich veranlaßt waren. Der Kläger ist Jordanier. Seine Familie (Ehefrau und drei Kinder) wohnten zu Beginn des Streitjahres in Jordanien. Seine Ehefrau verstarb am 10. Juni 1978. Seine Kinder blieben weiterhin in der bisherigen Wohnung. Der Bruder des Klägers sorgt seitdem für die Kinder.