BFH - 17.02.1971 (I R 121/69) - DRsp Nr. 1997/10488
BFH, vom 17.02.1971 - Aktenzeichen I R 121/69
DRsp Nr. 1997/10488
»Rückstellungen für zukünftige Instandhaltungsaufwendungen des Eigentümers von Mietwohngrundstücken sind weder unter dem Gesichtspunkt ungewisser Verbindlichkeiten (§ 536BGB) noch unter dem Gesichtspunkt drohender Verluste aus schwebenden Geschäften gerechtfertigt.«