BFH vom 18.01.1971
GrS 5/70
Fundstellen:
BFHE 101, 18
BStBl II 1971, 244

BFH - 18.01.1971 (GrS 5/70) - DRsp Nr. 1997/10415

BFH, vom 18.01.1971 - Aktenzeichen GrS 5/70

DRsp Nr. 1997/10415

»1. Will der vorlegende Senat in der Frage, in welcher Besetzung er den Großen Senat anzurufen hat, von einer Entscheidung des Großen Senats abweichen, so ist die Vorlage der Besetzungsfrage ohne gleichzeitige Vorlage der eigentlichen Rechtsfrage unzulässig. 2. Über eine unzulässige Anrufung entscheidet der Große Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluß.«