I. Streitig ist bei der Einkommensteuer-Veranlagung 1961,
1. ob nach § 17 Abs. 4 des Gesetzes über die Landbeschaffung für Aufgaben der Verteidigung vom 23. Februar 1957 (Bundesgesetzbl. I 1957 S. 134 - BGBl I 1957, 134 -) -
2. ob Anlaufverluste aus dem ersten Halbjahr 1962 trotz Wechsels der Hofstelle zur Hälfte bereits im Veranlagungszeitraum 1961 zu berücksichtigen sind (§ 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 1 EStG);
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