BFH vom 18.03.1971
V R 40/67
Fundstellen:
BFHE 102, 149
BStBl II 1971, 473

BFH - 18.03.1971 (V R 40/67) - DRsp Nr. 1997/10528

BFH, vom 18.03.1971 - Aktenzeichen V R 40/67

DRsp Nr. 1997/10528

»Ausfuhrhändlervergütung steht bei nicht steuerbarem Erwerb von privaten Endabnehmern nicht zu. Soweit sich aus dem Leitsatz 3 der BFH-Entscheidung V 133/63 U vom 20.05.1965 (BFH 82, 517, BStBl III 1965, 433) etwas anderes ergeben sollte, hält der Senat daran nicht fest.«

I. Streitig ist, ob der Antragstellerin (Klägerin und Revisionsklägerin), die den Kraftfahrzeughandel betreibt, Ausfuhrhändlervergütung für Kraftfahrzeuge zusteht, die sie von Nichtunternehmer (Privatpersonen) erworben und in der Zeit von Oktober 1964 bis Juli 1965 ausgeführt hat.

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) lehnte die beantragte Vergütung mit Bescheid ab, weil die Lieferungen an die Antragstellerin nicht steuerpflichtig gewesen seien (§ 16 Abs. 2 Nr. 2 UStG 1951). Die Sprungklage hatte keinen Erfolg.

Mit der Revision beantragt die Antragstellerin, das finanzgerichtliche Urteil und den ablehnenden Bescheid des FA aufzuheben und das FA zu verurteilen, an die Klägerin ...DM Ausfuhrhändlervergütung zu zahlen.