I. Streitig ist die vom Finanzamt (FA) für die Jahre 1953 bis 1955 durchgeführte Schätzung der Umsätze und Gewinne des Steuerpflichtigen dem Grunde und der Höhe nach.
Der Revisionskläger (Steuerpflichtiger) unterhielt in den Streitjahren einen Lebensmitteleinzelhandel mit 10 Filialen in X. Eine im Jahre 1958 durchgeführte Betriebsprüfung ergab folgendes:
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