BFH vom 18.05.1971
II 134/64
Fundstellen:
BFHE 102, 316
BStBl II 1971, 546

BFH - 18.05.1971 (II 134/64) - DRsp Nr. 1997/10563

BFH, vom 18.05.1971 - Aktenzeichen II 134/64

DRsp Nr. 1997/10563

»Versicherungsentgelte für Rückdeckungsversicherungen, die privatrechtliche Unternehmer wegen ihrer den Betriebsangehörigen gegenüber übernommenen Ruhegeld-, Witwengeld- und Waisengeldverpflichtungen eingegangen sind, sind von der Versicherungsteuer befreit.«

I. Der Kläger ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Satzungsgemäß dient er der Sicherstellung seiner Mitglieder hinsichtlich der Verpflichtungen, die diese zur Invaliden-, Alters- und Hinterbliebenenversorgung ihren Betriebsangehörigen gegenüber übernommen haben. Diese Versorgung besteht in Ruhegeld, Witwengeld und Waisengeld. Ansprüche gegen die Kasse haben nur die Mitglieder, nicht aber deren versorgungsberechtigte Betriebsangehörige.