BFH vom 18.07.1972
VIII R 17/68
Fundstellen:
BFHE 106, 436
BStBl II 1972, 876

BFH - 18.07.1972 (VIII R 17/68) - DRsp Nr. 1997/11208

BFH, vom 18.07.1972 - Aktenzeichen VIII R 17/68

DRsp Nr. 1997/11208

»Wird ein Miterbe, dem im Erbauseinandersetzungsvertrag die Einräumung einer Beteiligung am im Nachlaß befindlichen Gewerbebetrieb versprochen wurde, später statt dessen aus dem Privatvermögen des anderen Erben abgefunden, so liegt in der Abfindung ein außerbetrieblicher Vorgang, der den Gewinn des Abfindenden nicht berührt.«

I. Streitig ist, ob der Revisionskläger - Steuerpflichtiger - einen Betrag in Höhe von 40.000 DM, den er an seinen Bruder K zahlte, als Betriebsausgabe absetzen kann.