BFH - 18.10.1972 (I R 237/70) - DRsp Nr. 1997/11332
BFH, vom 18.10.1972 - Aktenzeichen I R 237/70
DRsp Nr. 1997/11332
»Es ist nicht zulässig, zum Zwecke der Bilanzverschönerung ("window-dressing") aufgenommene Kreditmittel unmittelbar über Kapitalkonto (als "Einlage") zu verbuchen; es handelt sich um eine betriebliche Darlehensaufnahme.«
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