I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Apotheker, der seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich nach § 5 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ermittelt. Aus den Einkommensteuererklärungen für 1976 bis 1978 ergaben sich folgende Besteuerungsgrundlagen:
1976 1977 1978
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Wareneinsatz (ohne
Eigenverbrauch) 1.202.371 1.203.277 1.276.778 DM
Verkaufserlöse (ohne
Umsatzsteuer) 1.691.320 1.676.372 1.862.223 DM
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Rohgewinn 488.949 473.095 585.445 DM
Reingewinn 84.601 25.985 140.734 DM.
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