I. Nach den Feststellungen des Finanzgerichts (FG) schlossen die Geschwister A, T und V, Kinder des Baugeschäftsinhabers S, mündlich einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer OHG. Entsprechend diesem Vertrag wurde die Errichtung der OHG beim Handelsregister des Amtsgerichts ... zur Eintragung angemeldet. Am 27. Februar 1952 wurde die OHG eingetragen. Alle Gesellschafter bekleideten im Bauunternehmen ihres Vaters ... leitende Stellungen. Die Gesellschaft wurde zu dem einzigen Zweck gegründet, als Großhandelsbetrieb beim Einkauf von Baumaterialien einen Handelsspannengewinn zu erzielen, den das Bauunternehmen S selbst bei den Herstellerfirmen nicht erreichen konnte. Diese höheren Einkaufsrabatte sollten allein dem väterlichen Baugeschäft zugute kommen. Einziger Abnehmer der Steuerpflichtigen seit ihrer Gründung blieb das Einzelunternehmen.
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