BFH vom 19.01.1972
II 115/65
Normen:
GrEStG § 3 ;
Fundstellen:
BFHE 105, 58
BStBl II 1972, 474

BFH - 19.01.1972 (II 115/65) - DRsp Nr. 1997/10992

BFH, vom 19.01.1972 - Aktenzeichen II 115/65

DRsp Nr. 1997/10992

»1. Überträgt ein Ehegatte seinen Grundstücksmiteigentumsanteil aus Anlaß der Beendigung der Zugewinngemeinschaft wegen Ehescheidung auf den anderen Ehegatten, so ist dies ein Erwerbsvorgang im Sinne des Grunderwerbsteuerrechts. 2. Die Befreiungsvorschrift des § 3 Nr. 5 GrEStG ist auch nicht entsprechend anwendbar. Die Besteuerung ist kein Verstoß gegen die verfassungsrechtlichen Gebote der Gleichbehandlung und des besonderen Schutzes der Ehe und Familie. 3. Übernimmt der Erwerber die auf dem ganzen Grundstück ruhenden Verbindlichkeiten im Verhältnis zu Gläubigern und anderem Ehegatten als Alleinschuldner, so liegt hierin in Verbindung mit dem Entfallen seines Ausgleichsanspruches die Gegenleistung.«

Normenkette:

GrEStG § 3 ;