BFH vom 19.05.1971
I R 55/69
Fundstellen:
BFHE 102, 499
BStBl II 1971, 659

BFH - 19.05.1971 (I R 55/69) - DRsp Nr. 1997/10620

BFH, vom 19.05.1971 - Aktenzeichen I R 55/69

DRsp Nr. 1997/10620

»Die Ehefrau eines unbeschränkt steuerpflichtigen deutschen Staatsangehörigen, die zum zivilen Gefolge der US-Streitkräfte gehört, ist ihrerseits unbeschränkt steuerpflichtig, wenn sie mit ihrem Ehemann eine gemeinsame Familienwohnung innehat und ihre Anwesenheit in der BRD nicht mehr allein auf dem Umstand beruht, daß sie bei den Streitkräften beschäftigt ist.«

I. Der Revisionsbeklagte (Steuerpflichtiger) besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit und bezieht vom Amt für Verteidigungslasten Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, die dem Steuerabzug unterliegen. Er heiratete im Jahre 1956 eine amerikanische Staatsbürgerin, welche in den Streitjahren 1963 und 1964 als Lehrerin in H. für Schulen der US-Streitkräfte tätig war. Die Eheleute bewohnten mit ihren Kindern eine ihnen je zur Hälfte gehörende Eigentumswohnung in H. .